Jacutin Pedicul
Den Läusen Beine machen... aber richtig!
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Gesetzliche Bestimmungen / Meldepflicht


Erziehungsberechtigte von Kindern mit Kopflausbefall haben die Pflicht, die Leitung einer von ihrem Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Schule oder Kindergarten) zu informieren.

Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung muss das zuständige Gesundheitsamt über den Läusebefall benachrichtigen.

Informieren Sie auch enge Kontaktpersonen aus dem Umkreis des Kindes (z. B. Freunde, Großeltern, etc.)

Sie brauchen sich nicht zu schämen - jeder Mensch kann sich mit Läusen anstecken! Und durch Ihr verantwortungsvolles Handeln unterstützen Sie nicht nur die Gesundheit Ihres eigenen Kindes, sondern auch die Ihrer Mitmenschen.


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